Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1959 - IV B 194.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4276
BVerwG, 18.12.1959 - IV B 194.59 (https://dejure.org/1959,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1959 - IV B 194.59 (https://dejure.org/1959,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - IV B 194.59 (https://dejure.org/1959,4276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.09.1955 - III C 74.54
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV B 194.59
    Insbesondere hat das Bezirksverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtig erkannt, daß es sich bei der Frist des 12 Abs. 2 8. ÄndG LAG nicht um eine dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Ausschlußfrist handele, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließe, so daß die Gründe der Klägerin für die verspätete Antragstelluhg rechtlich unerheblich seien (vgl. Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, Ausgabe B, 265 Anm. 11 b; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. September 1955 - BVerwG III C 74.54 - abgedr. in Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. 5, Abschn. 427.3 Nr. 1 zu 287 LAG sowie in NJW 1956 S. 115 und ZLA 1956 S. 9; ferner Beschlüsse des beschließenden Senatsvom 14. Oktober 1955 - BVerwG IV C 152.54 - abgedr.
  • BVerwG, 14.10.1955 - IV C 152.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV B 194.59
    Insbesondere hat das Bezirksverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtig erkannt, daß es sich bei der Frist des 12 Abs. 2 8. ÄndG LAG nicht um eine dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Ausschlußfrist handele, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließe, so daß die Gründe der Klägerin für die verspätete Antragstelluhg rechtlich unerheblich seien (vgl. Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, Ausgabe B, 265 Anm. 11 b; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. September 1955 - BVerwG III C 74.54 - abgedr. in Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. 5, Abschn. 427.3 Nr. 1 zu 287 LAG sowie in NJW 1956 S. 115 und ZLA 1956 S. 9; ferner Beschlüsse des beschließenden Senatsvom 14. Oktober 1955 - BVerwG IV C 152.54 - abgedr.
  • BVerwG, 20.11.1959 - IV C 358.59

    Wahrung der für Kriegsschadenrentenanträge gesetzten Ausschlußfrist durch einen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV B 194.59
    in RLA 1955 S. 379 undvom 20. November 1959 - BVerwG IV C 358.59/BVerwG IV B 268.59 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht